Investitionen in Energieeffizienz gezielt fördern lassen

18.7.2023

Das betrifft jedes Unternehmen: Die Kosten für Energie sind im letzten Jahr enorm gestiegen und die gesetzlichen Bestimmungen zur Energieeffizienz verschärfen sich zunehmend. Dazu kommt, dass nachhaltiges Wirtschaften längst nicht mehr nur ökonomisch, sondern auch ökologisch wesentlich ist. Was viele Unternehmen nicht wissen: Durch eine gezielte Förderung von Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz können Sie diese Herausforderungen liquiditätsschonend lösen.

Der grundsätzliche Sinn und Zweck von Fördermitteln

Der Zweck für die Vergabe von Fördermitteln liegt darin begründet, dass mithilfe von öffentlichen Steuermitteln wichtige Investitionen – insbesondere von privatwirtschaftlichen Unternehmen – getätigt werden können. Fördermittel sind Darlehen, Zuschüsse, öffentliche Beteiligungen, Garantien und Bürgschaften, welche von Fördergebern der EU, des Bundes oder der Länder gewährt werden können. Dieses zur Verfügung gestellte Kapital oder auch die Ersatzsicherheiten dienen zur wirtschaftspolitischen Zielerreichung und steigern nachhaltig das Volkseinkommen. Das zur Verfügung gestellte Kapital dient zur Ankurbelung der Wirtschaftskraft von Unternehmen und der Volkswirtschaft insgesamt. Dem Staat wiederum fließen so Gelder in Form von Steuern zurück.

Welche Förderprogramme sind wichtig und wer kann gefördert werden?

Aktuell gibt es ca. 3.300 Förderprogramme der EU, des Bundes oder einzelner Bundesländer. Diese verteilen sich auf unterschiedliche Anwendungen, wobei ein Thema bereits heute vorherrschend ist und es auch in den nächsten Jahrzehnten bleiben wird: „Die Einsparung von CO2, welche wesentlich zur Reduzierung der Erderwärmung beiträgt und somit einen aktiven Beitrag zum Klimawandel leistet.“ Durch gezielte Investitionen in energieeffiziente Maßnahmen können auch privatwirtschaftliche Unternehmen dazu wesentlich beitragen. Finanziell machbar wird dies für viele Unternehmen durch die Nutzung von speziellen Förderprogrammen. Dabei sind grundsätzlich Unternehmen aller Wirtschaftssektoren und Größenklassen förderberechtigt, die Sachinvestitionen z. B. in Maschinen, IT, technische Ausstattungen jedweder Art, Anlagen und Gebäude (Wohngebäude und Nichtwohngebäude) planen. Sie können diese anteilig bezuschusst und/oder förderfinanziert bekommen.

Die richtige Vorgehensweise zur Erlangung der Förderungen

Um anstehende Investitionen in die Energieeffizienz gefördert zu bekommen, ist es notwendig, dass diese Investitionen zuvor von einem Gutachter, einem sogenannten Energieeffizienzbeauftragten, auf die Förderbarkeit hin überprüft werden. Die Aufgabe des Energieeffizienzbeauftragten ist es, die Investitionen mit den Vorgaben entsprechend den Förderrichtlinien abzugleichen. Zudem müssen die bestehenden Energieverbräuche zuvor ermittelt und sauber dokumentiert werden. In einem zweiten Schritt werden die aktuellen Energieverbräuche mit den zukünftigen Verbräuchen, nach Umsetzung der Maßnahme, verglichen. Die Förderungen können erlangt werden, wenn die in den Förderrichtlinien vorgegebenen Kriterien erfüllt, oder ggf. sogar übererfüllt, werden. Anfallende Kosten für einen externen Gutachter können wiederum anteilig öffentlich bezuschusst werden, wenn dieser bei den zuständigen Förderinstitutionen akkreditiert ist. Erst wenn ein Gutachter sein Gutachten erstellt hat, ist der Investor berechtigt, die Investition bei entsprechenden Fachfirmen zu beauftragen und umzusetzen.

Förderfähige Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen bei Sachanlagen

Hierzu zählen sowohl die Anschaffung neuer Anlagen als auch die Modernisierung bestehender Anlagen wie z. B.: Anlagen zur Gewinnung von Prozesswärme, Antriebe und Motoren, Dämmungen, Druckluft, E-Lastenfahrräder, Elektromobilität, Green-IT, Kompressoren, Kraft-Wärme-Kopplung, Pumpen, Ventilatoren, Wärmenetze. Wichtig zu beachten: Fördergelder sind immer zweckgebunden und dürfen nur für die beantragte Investition verwendet werden. Hierüber wird der Fördernehmer nach Beendigung der Investition im Rahmen von vorgegebenen Mittelverwendungsnachweisen Rechenschaft gegenüber dem Fördergeber abgeben.

Welcher Nutzen entsteht aus der Inanspruchnahme von Frdermitteln?

Investoren, die regelmäßig Fördergelder in Anspruch nehmen, sind nachweislich wirtschaftlich erfolgreicher als jene, die hiervon keinen Gebrauch machen.

Gern fördern wir auch Ihre Projekte!

Dazu arbeiten wir partnerschaftlich mit Deilmann Business Consulting zusammen. Das Unternehmen ist auf Fördermittelberatung spezialisiert, verfügt über eine sehr gute Vernetzung mit den Förderinstitutionen bundesweit und zeichnet sich durch professionelle Analyse, ausgefeilte Konzeption sowie erfolgreiche Antragstellung in der Fördermittelberatung aus. Sprechen Sie uns gern an und wir stellen den Kontakt her (info@allreco.de).

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